Bienengesundheit


Traditionell wird in der Schweiz seit Jahrhunderten die Honigbiene gehalten. Bienen sind für die Umwelt und die Natur in der Schweiz von grundlegender Bedeutung. Erhalten die Bienen doch durch die Bestäubung zahlreicher Kultur- und Wildpflanzen die biologische Vielfalt. Bienen tragen zudem direkt zum Wohlstand der Menschen bei, indem Sie Honig sowie weitere Erzeugnisse wie etwa Pollen, Bienenbrot, Wachs, Propolis und Gelée Royale herstellen.

Nach Schätzungen der WHO werden 71 der 100 Nutzpflanzenarten, aus denen 90 Prozent der Lebensmittel weltweit gewonnen werden, von Bienen bestäubt.

Angesicht dieser Bedeutung der Bienen muss die Gesundheit der Bienenvölker zwingend erhalten werden. Den gesunde Bienen ist das wichtigste für die Imkerinnen und Imker. Verschiedene Bedrohungen führen dazu, das die Bienenhaltung deutlich aufwändiger geworden ist.

Einerseits müssen die Imkerinnen und Imker regelmässig Weiterbildungen besuchen um sich die neuesten wissenschaftlichem Erkenntnisse zu sichern und anderseits ist es notwendig, Vorgaben, welche aus verschiedenen Gesetzgebungen und Verordnungen abgeleitet werden kompetent und korrekt zu erfüllen.


Der Bienengesundheitsdienst und das Zentrum für Bienenforschung stellen  gemeinsam eine Liste der empfohlenen Imkerei-Präparaten entwickelt. Neben Tierarzneimittel und Produkten zur Desinfektion im Seuchenfall sind darin auch die übrigen in der Imkerei eingesetzten Präparate aufgeführt. Präparate, welche in der Liste der Tierarzneimittel nicht aufgeführt werden dürfen nicht in der Bienenhaltung eingesetzt werden.


Formulare, welche jeder Bienenhalter in der Schweiz führen muss sind:

  • Erfassung Selbstkontrolle und Risikoanalyse von Betriebsweise und Hygiene
  • Varroa-Behandlungsjournal
  • Bestandeskontrolle

Die Formulare müssen während drei Jahre bei einer möglichen Kontrolle vorgelegt werden können. Die entsprechende Links finden Sie auf dieser Seite zu unterst.


 Pro Jahr werden Grundlegende Fragen zur persönlichem Imker-Betriebsweise und dabei eingesetzte Hilfsmittel beantwortet. Neben der Vorroabekämpfung geht es in diesem Formular auch um Fütterung, Seuchen, Lagerraum und die Honigernte.

 


Als Grundlage für dieses zwingend auszufüllende Formular sind verschiedene Artikel aus der Tierarzneimittelverordnung, und der Lebensmittelgesetzgebung.

Es ist pro Bienenstand ein separates Formular zu führen.


Das heutig gültige Formular wird der veränderten Situation betreffend Seuchenherden gerecht. Es müssen sämtliche Bienentransport erfasst werden. Dies bedeutet, auch der verkauf von Königinnen sowie das Verbringen von Begattungseinheiten auf die Belegstellen und zurück. es muss pro Bienenstand ein separater Verlauf geführt werden.  Der zuständige Inspektor ist Marcel Strub, Leiter Fachstelle Bienen im Wallierhof.